Heilpraktiker:in für Psychotherapie (zug.)
Eine Person mit diesem Profil hat eine staatliche Erlaubnis, psychische Erkrankungen zu behandeln – erteilt vom Gesundheitsamt nach einer Überprüfung. Damit darf sie auch dann mit euch arbeiten, wenn neben den Paarproblemen etwa eine Depression, Ängste oder Traumafolgen im Spiel sind. Die Erlaubnis selbst sagt allerdings wenig darüber aus, wie gut jemand therapeutisch oder paartherapeutisch arbeitet. Das zeigen erst die Weiterbildungen, die die Person zusätzlich mitbringt.
Was bedeutet diese Qualifikation?
„Zug.“ steht für zugelassen. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie haben beim Gesundheitsamt eine schriftliche und mündliche Überprüfung bestanden und daraufhin die Erlaubnis erhalten, heilkundlich zu arbeiten – beschränkt auf den seelischen Bereich. Das heißt: Sie dürfen psychische Störungen erkennen und behandeln. Das dürfen Berater:innen ohne eine solche Erlaubnis nicht.
Wichtig zu wissen: Die Überprüfung prüft vor allem Wissen. Krankheitsbilder, Diagnostik, rechtliche Grenzen – und ob von der Person eine Gefahr für Klient:innen ausgeht. Eine bestimmte therapeutische Ausbildung ist dafür nicht vorgeschrieben. Die Erlaubnis ist also so etwas wie der Führerschein. Er sagt euch, dass jemand die Regeln kennt und fahren darf. Ob er auch gut einparkt, steht auf einem anderen Blatt.
Dieses andere Blatt sind die Weiterbildungen. Viele Heilpraktiker:innen für Psychotherapie haben zusätzlich eine fundierte Ausbildung absolviert, etwa in systemischer Beratung, emotionsfokussierter Paartherapie, Traumaarbeit oder Sexualtherapie. Andere haben eher kürzere Kurse besucht. Häufig ist die Erlaubnis auch die sinnvolle Ergänzung zu einer bereits bestehenden Beratungsqualifikation – damit die Person rechtlich sicher arbeiten kann, wenn im Gespräch mehr auftaucht als ein Beziehungskonflikt.
Passt diese Qualifikation zu unseren Paarproblemen?
Gut aufgehoben seid ihr hier, wenn eure Paarprobleme und seelische Belastungen ineinandergreifen – und ihr beides an einem Ort bearbeiten wollt. Einer von euch ist seit Monaten niedergeschlagen, und die Beziehung leidet mit. Ängste oder alte Verletzungen tauchen im Streit immer wieder auf. Eine Krise hat euch beide aus der Bahn geworfen. Oder ihr wollt einfach die Sicherheit, dass eure Therapieperson auch dann weiterarbeiten darf, wenn sich herausstellt, dass mehr dahintersteckt. Hat die Person zusätzlich eine paartherapeutische Weiterbildung, bekommt ihr hier oft eine gute Mischung: Blick auf die Beziehung und fachliche Erlaubnis für das, was darunterliegt.
Genauer hinschauen solltet ihr bei der Frage, welche therapeutischen und paarbezogenen Weiterbildungen tatsächlich hinter der Erlaubnis stehen. Ohne solche Zusatzqualifikationen ist die Erlaubnis allein keine Garantie für gute Paararbeit.
Bei schweren psychischen Erkrankungen, akuten Krisen, wenn Medikamente nötig sein könnten oder die Krankenkasse die Behandlung übernehmen soll, sind approbierte Psychotherapeut:innen oder Fachärzt:innen die bessere Adresse. Und bei Gewalt in der Beziehung gilt auch hier: Sicherheit geht vor Paararbeit.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle therapeutische Beratung.