Psychotherapeut:in (Psych./KJP/Ärztl., appr.)
Eine Person mit diesem Profil hat eine staatliche Approbation – die höchste und gesetzlich geschützte Qualifikation im therapeutischen Bereich. Sie darf psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln. Das ist besonders wertvoll, wenn eure Paarprobleme mit einer Depression, einer Angststörung, einer Sucht oder Traumafolgen bei einem von euch zusammenhängen. Wichtig: Die Approbation selbst sagt noch nichts darüber aus, ob die Person auch paartherapeutisch ausgebildet ist. Und die Paarsitzungen zahlt ihr in der Regel selbst.
Was bedeutet diese Qualifikation?
„Approbiert“ heißt: Diese Person hat einen langen, staatlich geregelten Weg hinter sich und darf sich gesetzlich geschützt Psychotherapeut:in nennen. Kein Wochenendkurs, kein Institutszertifikat – sondern eine staatliche Zulassung, vergleichbar mit der von Ärzt:innen. Die Kürzel in der Klammer verraten, woher die Person kommt:
Psych. steht für Psychologische Psychotherapeut:innen. Sie haben Psychologie studiert und danach eine mehrjährige Ausbildung mit Staatsexamen abgeschlossen. Seit einer Reform vor einigen Jahren läuft dieser Weg über ein spezialisiertes Studium mit anschließender Weiterbildung.
KJP steht für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Sie sind auf junge Menschen und deren Familien spezialisiert – für Paare vor allem dann interessant, wenn die Probleme eng mit den Kindern verknüpft sind.
Ärztl. steht für ärztliche Psychotherapeut:innen, zum Beispiel Fachärzt:innen für Psychiatrie oder Psychosomatik. Sie haben Medizin studiert und können bei Bedarf auch Medikamente verschreiben.
Approbierte Psychotherapeut:innen sind in einem oder mehreren anerkannten Verfahren ausgebildet: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie, analytische Therapie oder – seit einigen Jahren ebenfalls anerkannt – systemische Therapie. Und jetzt kommt der Haken: Paartherapie ist in keinem dieser Wege ein Pflichtfach. Manche haben sich zusätzlich paartherapeutisch weitergebildet. Andere arbeiten fast ausschließlich mit Einzelpersonen. Das Profil verrät, was davon zutrifft.
Noch ein praktischer Punkt: Die Krankenkasse zahlt die Behandlung einer diagnostizierten Erkrankung bei einer einzelnen Person. Paartherapie als solche ist keine Kassenleistung. Auch bei approbierten Psychotherapeut:innen zahlt ihr eure gemeinsamen Sitzungen also meist selbst. Eine Ausnahme kann sein, wenn der Partner oder die Partnerin im Rahmen einer laufenden Einzelbehandlung punktuell mit einbezogen wird.
Passt diese Qualifikation zu meinen Paarproblemen?
Sehr gut aufgehoben seid ihr hier, wenn in eurer Beziehung mehr mitschwingt als ein festgefahrener Streit. Einer von euch ist depressiv, und der andere weiß nicht mehr, wie er helfen soll – oder ob er überhaupt noch darf. Ängste, Zwänge oder Panikattacken bestimmen euren Alltag. Alkohol oder andere Suchtmittel spielen eine Rolle. Alte Traumata brechen in der Beziehung immer wieder auf. Oder ihr seid unsicher, ob da „nur“ eine Beziehungskrise ist – oder schon etwas, das behandelt werden sollte. Psychotherapeut:innen können genau das fachlich einschätzen. Und das allein ist oft schon eine große Erleichterung.
Auch in akuten seelischen Krisen ist diese Qualifikation die sicherste Wahl, weil sie Diagnostik, Behandlung und im ärztlichen Fall auch Medikation abdecken kann.
Genauer hinschauen solltet ihr, wenn es „einfach“ um eure Beziehung geht – um Kommunikation, Nähe, eine Affäre oder die Frage nach Trennung. Dann ist eine Approbation zwar kein Nachteil, aber auch kein Garant für gute Paararbeit. Hier zählt vor allem die paartherapeutische Zusatzqualifikation und Erfahrung. Eine hervorragende Psychotherapeutin für Einzelne ist nicht automatisch auch stark in der Arbeit mit Paaren.
Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle therapeutische Beratung.